Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann nicht über eine ärztliche Überweisung mit den Krankenkasse abgerechnet werden.
Hypnosesitzungen sind grundsätzlich Privatvergnügen und werden auch nicht von Krankenkassen erstattet.
Es gibt die Möglichkeit, über Privat- und Zusatzversicherungen abzurechnen wenn diese Ihre Heilpraktikerkosten erstatten. Bitte lesen aber die Klauseln in Ihrem Vertag in Bezug auf Psychotherapie.
Details hierzu kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ich schreibe Ihnen dann nach erfolgter Behandlung Rechnungen nach der GebüH. (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
Ein weiterer Weg war das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses wurde in 2017 von den Krankenkassen ersatzlos gestrichen!
Die Krankenkassen bestehen darauf, dass die Behandlung / Therapie über einen approbierten Psychotherapeuten mit einer ärztlichen Kassenzulassung läuft.
Diese Kassenzulassung können Heilpraktiker nicht bekommen!
Grundsätzlich wird bei mir also selbst und sofort, in bar, per Sofort Überweisung oder per paypal bezahlt.
Selbstverständlich bekommen Sie jedes Mal eine ordentliche Quittung über die gezahlten Beträge.
Warum sofort bar? Die Erfahrung hat gezeigt das ich irgendwann mal mehr Zeit am PC verbrachte, um Rechnungen und Mahnungen zu schreiben, als in der Praxis. Aus diesem Grund habe ich, vor einigen Jahren, die sofortige Barzahlung eingeführt.
Wie lange dauert eine Therapie? Wie viele Sitzungen werden wohl anfallen?
Aus Erfahrung hat sich ein 14-tägiger Rhytmus bewährt, da die erarbeiteten Themen im Alltag umgesetzt und achtsam beobachtet werden sollen. Gegebenenfalls gebe ich auch mal Hausaufgaben, empfehle Bücher oder YouTube Videos zu Ihrem Thema.
Je nach Problemstellung hat sich in meiner Praxiserfahrung ein Mittelwert von 5 - 7 Sitzungen ergeben. (Dies ist ein eigener, statistischer Wert aus mehr als 10 Jahren Praxiserfahrung. Manche benötigen nur 2 bis 3 Sitzungen, manche brauchen auch mehr als 7 Sitzungen )
Es gibt in der Therapie bei mir keine, von vornherein, festgelegte Dauer und auch keine, von mir fest vorgegebene, Frequenz.
Im ausführlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam wie regelmäßig sie kommen wollen und Sie teilen mir mit, wenn Sie glauben die Therapie beenden zu können.
Mir ist nicht daran gelegen eine Therapie, aus Verdienstgründen, unnötig in die Länge zu ziehen. Vielmehr ist es mein Bestreben meine Patienten und Klienten schnellstmöglich in ein gesundes Leben zu begleiten. Ein seriöser Behandler hat es nicht nötig jemanden auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen zu verpflichten. Dies dient nur dem Zweck ihn an sich zu binden. Jeder Mensch ist individuell und das ist gut so!
Bei mir dauert eine Sitzung circa 60 Minuten. Da ich immer eine 30 minütige Pause bis zum nächsten Patienten einplane, besteht die Möglichkeit auch mal länger zu arbeiten. Wenn zum Beispiel gerade ein Trauma auf ist, lasse ich Sie erst gehen wenn Sie stabil sind.
dauert, aus meiner Erfahrung, circa 90 Minuten und kostet circa 135,00 Euro.
60 Minuten = 90,00 Euro
(bei Verlängerung werden je 10 Minuten weitere 15,00 Euro berechnet)
Der Eingang der Absage auf dem Anrufbeantworter gilt, da mein AB Datum und Uhrzeit aufnimmt.
Sie gelten bereits für den telefonisch vereinbarten Ersttermin sowie für, fest vereinbarte, Folgetermine. (Rechtsprechung nach Amtsgericht Berlin-Neuköln, AZ C 179/04 sowie Amtsgericht Mainz: 81 C 221/03)
Vereinbaren Psychotherapeuten mit ihren Patienten einen Termin - und sei es nur für das Erstgespräch -, ist eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne von § 296 BGB und damit bei Nichterscheinen des Patienten zu diesem Erstgespräch entsprechend der oben angeführten Urteile ein Annahmeverzug anzunehmen. Der Termin wird ausschließlich für diesen Patienten freigehalten.
Der Patient kann ohne weiteres erkennen, dass stets nur ein Patient bestellt wird und deshalb die Behandlung pünktlich beginnt, so dass der Termin wegen der Art der Behandlung eingehalten werden muss.
Da Arzt und Patient in diesem Fall ausdrücklich pünktliche Behandlung bzw. pünktliches Erscheinen vereinbaren, ist die Terminbestimmung verbindlich (vgl. hierzu Natter - Der Annahmeverzug des Patienten, MedR 1985, 258 (259), der ebenfalls annimmt, dass Psychotherapeuten einen Termin regelmäßig ausschließlich für einen Patienten freihalten und deshalb bei Nichterscheinen zu diesem Termin ihr Ausfallhonorar geltend machen können). Ein Psychotherapeut hat - anders als z.B. ein Allgemeinmediziner – regelmäßig nicht die Möglichkeit, andere Patienten anstelle des ausgebliebenen zu behandeln; er kann den Einkommensverlust nicht wieder ausgleichen.
Zum einen bin ich in der Lage, relativ kurzfristig Termine anzubieten (in der Regel binnen 2 - 3 Wochen)
Weitere Infos hierzu finden sie in folgendem Artikel:
Wenn Seelenlast die Karriere bremst:http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,662197,00.html
Sprechen sie mich im Bedarfsfall gerne darauf an.
Herzlichst Ihre
Gabriele Harder
42 km von Göttingen - 49 km von Kassel - 44 km von Paderborn - 136 km von Dortmund - 33 km von Einbeck - 19 km von Uslar - 15 km von Brakel - 26 km von Bad Driburg - 26 KM von Steinheim - 21 km von Dassel - 9 km von Holzminden - 3,5 km von Höxter - 20 km von Gieselwerrder Oberweser - 12 km von Bad Karlshafen - 34 km von Warburg - 186 km von Duisburg - 37 km von Dransfeld - 42 km von Northeim - 168 km von Essen